Haus- und Handwerkerservice Ferienobjektbetreuung für deutschsprachige Immobilien und Grundbesitzer an der Costa Blanca. Vermietung, Mängelbeseitigung, Reparaturen, Instandhaltung, Melde u.Berichterstattung über Ihr Feriendomizil



Vertragsbedingungen Handwerkerpool
Vertragsbedingungen
1.
Mitarbeiter-Handwerkerpool-Firmen
  Jeder Auftrag wird von der Firma Haus & Handwerkerservice durch überprüfte, zuverlässige und fachlich qualifizierte Mitarbeiter, Handwerkerpool und Firmen ausgeführt
2.
Verschwiegenheit
  a. Verschwiegenheit unserer Mitarbeiter-Handwerkerpool-Firmen gegenüber Dritte, welche nicht unmittelbar mit der Auftragsrealisierung vor Ort betraut sind, ist oberstetes Gebot.
  b. Wertgegenstände, z.B.: Gold, Bank-Cards, Schmuck, Bargeld usw., sind zum Zeitpunkt der Auftragsrealisierung stets unter Verschluss zu halten.
  c. Hunde, Alarm und Sicherungsanlagen sind so zu halten, dass ein ungehindertes betreten des Objektes möglich ist. Andernfalls wird keine Garantie für die Durchführung der vereinbarten Leistung übernommen.
3.
Schäden
  a. Schäden, welche durch nachweislich grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter-Handwerkerpool-Firmen an dem zu betreuenden Objekt entstanden sind, werden durch die Firmenhaftpflicht unserer Firma getragen. Der Handwerkerpool und die Firmen haben eine eigene Betriebshaftpflicht.
  b. Schäden, welche durch äußere Einwirkungen ( Sturm, Rohrbruch, Einbruch, Wasser, Schlamm, Vandalismus usw.) , durch normale Verschleißerscheinungen oder durch unterlassene bzw. falsche Einweisung/Hinweise seitens des Auftraggebers entstehen, sind durch den Auftraggeber bzw. dessen Versicherung zu tragen.
4.
Zahlungsart/Vertragsabschluß
  a. Zahlungsempfänger ist immer der Haus&Handwerkerservice als Ihr  Vertragspartner. Sie bekommen auch nur von der Firma Haus&Handwerkerservice eine Rechnung, egal wie viele Facharbeiter-Handwerkerpool-Firmen auf der Baustelle/Objekt waren. Verträge/Zusagen/Abmachungen/Termine, Lieferungen, Bestellungen usw., werden immer in Zusammenarbeit mit der Firma Haus&Handwerkerservice persönlich getroffen.
  b. Die Firma Haus&Handwerkerservice tritt nicht in Vorleistung.
  c. Bei Monats oder Jahresverträgen wird immer vorschüssig gebucht.
  d. Bei Not/Expressaufträgen innerhalb von 24 Stunden wird ein Zuschlag von 25 % für den ersten Einsatz berechnet.
  e. Bei Auftragserteilung/Arbeitsbeginn sind für Leistungen/Materialien oder sonstige Vorleistungen ab 200,00 Euro eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gesamten Kostenaufwandes zu erbringen.
  f. Bau-/Arbeitsbeginn ist grundsätzlich immer nach eingegangener Anzahlung auf eines unserer Konten, die Anzahlungen werden bei Buchung sofort von uns bestätigt und in der Endrechnung/Abrechnung mit aufgeführt.
  g. Bei Rechnungsausstellung wird die MwST./ I.V.A. extra ausgewiesen und zuzüglich berechnet.
  h. Materialien, auch Putz-/Pflegematerial werden vom Auftraggeber gestellt, bzw. nach Einkauf durch uns, nachher abgerechnet.
5.
Fremdfirmen
  Spezielle Aufgaben, welche durch Fremdfirmen ausgeführt werden, liegen in deren Verantwortung und es gelten deren Preislisten. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, wird durch diese Firmen mit Ihnen direkt abgerechnet. Die Bestellung / Order einer Fremdfirma wird immer vorher mit dem Auftraggeber und uns abgesprochen.
6.
Vertragskündigung
  Die Kündigungsfrist für laufende Verträge beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Bei jährlich/halbjährlich kalkulierten Aufträgen 8 Wochen zum Ablauf. Bereits verauslagte Kosten werden in Rechnung gestellt.
7.
Vereinbarungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform.
   
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