1. |
Mitarbeiter-Handwerkerpool-Firmen |
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Jeder
Auftrag wird von der Firma Haus & Handwerkerservice durch
überprüfte, zuverlässige und fachlich qualifizierte Mitarbeiter,
Handwerkerpool und Firmen ausgeführt |
2. |
Verschwiegenheit |
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a. |
Verschwiegenheit
unserer Mitarbeiter-Handwerkerpool-Firmen gegenüber Dritte,
welche nicht unmittelbar mit der Auftragsrealisierung vor Ort
betraut sind, ist oberstetes Gebot. |
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b. |
Wertgegenstände,
z.B.: Gold, Bank-Cards, Schmuck, Bargeld usw., sind zum Zeitpunkt
der Auftragsrealisierung stets unter Verschluss zu halten. |
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c. |
Hunde,
Alarm und Sicherungsanlagen sind so zu halten, dass ein ungehindertes betreten
des Objektes möglich ist. Andernfalls wird keine Garantie für
die Durchführung der vereinbarten Leistung übernommen. |
3. |
Schäden |
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a. |
Schäden,
welche durch nachweislich grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter-Handwerkerpool-Firmen an
dem zu betreuenden Objekt entstanden sind, werden durch die
Firmenhaftpflicht unserer Firma getragen. Der Handwerkerpool
und die Firmen haben eine eigene Betriebshaftpflicht. |
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b. |
Schäden,
welche durch äußere Einwirkungen ( Sturm, Rohrbruch, Einbruch,
Wasser, Schlamm, Vandalismus usw.) , durch normale Verschleißerscheinungen
oder durch unterlassene bzw. falsche Einweisung/Hinweise seitens
des Auftraggebers entstehen, sind durch den Auftraggeber bzw.
dessen Versicherung zu tragen. |
4. |
Zahlungsart/Vertragsabschluß |
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a.
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Zahlungsempfänger
ist immer der Haus&Handwerkerservice als Ihr
Vertragspartner. Sie bekommen auch nur von der Firma Haus&Handwerkerservice
eine Rechnung, egal wie viele Facharbeiter-Handwerkerpool-Firmen
auf der Baustelle/Objekt waren. Verträge/Zusagen/Abmachungen/Termine,
Lieferungen, Bestellungen usw., werden immer in Zusammenarbeit
mit der Firma Haus&Handwerkerservice
persönlich getroffen. |
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b. |
Die
Firma Haus&Handwerkerservice tritt nicht in Vorleistung. |
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c. |
Bei
Monats oder Jahresverträgen wird immer vorschüssig gebucht. |
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d. |
Bei
Not/Expressaufträgen innerhalb von 24 Stunden wird ein Zuschlag
von 25 % für den ersten Einsatz berechnet. |
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e. |
Bei
Auftragserteilung/Arbeitsbeginn sind für Leistungen/Materialien
oder sonstige Vorleistungen ab 200,00 Euro eine Anzahlung in
Höhe von 50 % des gesamten Kostenaufwandes zu erbringen. |
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f. |
Bau-/Arbeitsbeginn
ist grundsätzlich immer nach eingegangener Anzahlung auf eines
unserer Konten, die Anzahlungen werden bei Buchung sofort von
uns bestätigt und in der Endrechnung/Abrechnung mit aufgeführt. |
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g. |
Bei
Rechnungsausstellung wird die MwST./ I.V.A. extra ausgewiesen
und zuzüglich berechnet. |
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h. |
Materialien,
auch Putz-/Pflegematerial werden vom Auftraggeber gestellt,
bzw. nach Einkauf durch uns, nachher abgerechnet. |
5. |
Fremdfirmen |
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Spezielle
Aufgaben, welche durch Fremdfirmen ausgeführt werden, liegen
in deren Verantwortung und es gelten deren Preislisten. Sofern
keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, wird durch
diese Firmen mit Ihnen direkt abgerechnet. Die Bestellung /
Order einer Fremdfirma wird immer vorher mit dem Auftraggeber
und uns abgesprochen. |
6. |
Vertragskündigung |
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Die
Kündigungsfrist für laufende Verträge beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Bei jährlich/halbjährlich kalkulierten Aufträgen 8 Wochen zum
Ablauf. Bereits verauslagte Kosten werden in Rechnung gestellt. |
7. |
Vereinbarungen
und Kündigungen bedürfen der Schriftform. |
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